VORLAGEN

Dienstverschiebung
Unterlagen Amt für Militär und Zivilschutz
Infos für Meldepflichtige
Dienstverschiebungen werden ausschliesslich über dieses Formular bearbeitet. Es werden keine Bewilligungen über andere Kontaktmöglichkeiten erteilt. Bis zum Entscheid über eine allfällige Beurlaubung/Dienstverschiebung gilt EINRÜCKUNGSPFLICHT gemäss BZG Art. 88/90
VORLAGEN
Hier befinden Sich verschiedenste Informationen zum Zivilschutz sowie hilfreiche Unterlagen für Einsatz und WK-Planung
copyright by ZSO Unteres Furttal 2024
Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) und endet für alle im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht. Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von 14 Tagen zu melden. Im Kanton Zürich wird die militärische Meldepflicht mit der Meldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfüllt. Im Dienstbüchlein werden die wichtigsten Daten über die Erfüllung der Schutzdienstdienstpflicht, schutzdienstliche Untersuchungen, Spezialausbildungen, Grad und Funktion eingetragen. Das Dienstbüchlein muss bis zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht aufbewahrt werden. Ein Verlust muss dem Kommando gemeldet werden. Für das Ausstellen des Duplikat-Dienstbüchleins wird je nach Aufwand eine Gebühr bis höchstens Fr. 300.00 erhoben

VORLAGEN

Dienstverschiebung

Unterlagen Amt für MIlitär und Zivilschutz

Dienstverschiebungen werden ausschliesslich über dieses Formular bearbeitet. Es werden keine Bewilligungen über andere Kontaktmöglichkeiten erteilt. Bis zum Entscheid über eine allfällige Beurlaubung/Dienstverschiebung gilt EINRÜCKUNGSPFLICHT gemäss BZG Art. 88/90

Infos für Meldepflichtige

Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) und endet für alle im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht. Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von 14 Tagen zu melden. Im Kanton Zürich wird die militärische Meldepflicht mit der Meldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfüllt. Im Dienstbüchlein werden die wichtigsten Daten über die Erfüllung der Schutzdienstdienstpflicht, schutzdienstliche Untersuchungen, Spezialausbildungen, Grad und Funktion eingetragen. Das Dienstbüchlein muss bis zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht aufbewahrt werden. Ein Verlust muss dem Kommando gemeldet werden. Für das Ausstellen des Duplikat-Dienstbüchleins wird je nach Aufwand eine Gebühr bis höchstens Fr. 300.00 erhoben
copyright by ZSO Unteres Furttal 2024